Finanz-Ordnung der Judoabteilung des TSV Roßtal
(Version 01)
§1 Spartenbeitrag
Die Höhe des Spartenbeitrags wird von der Abteilungsleitung vorgeschlagen und muss von der Mitgliederversammlung der Judoabteilung verabschiedet werden.
Der Spartenbeitrag ist bis zum 31. Januar des Kalenderjahres auf das Konto der Judoabteilung zu überweisen.
Die Höhe des Spartenbeitrags beträgt 30€ pro Sportler einer Familie, ab dem 3ten Familienmitglied in der Judoabteilung beträgt der Spartenbeitrag für jedes folgendes Mitglied 15€. (Mitglied 1: 30€, Mitglied 2: 30€, Mitglied 3: 15€, Mitglied 4: 15€…)
Bei Eintritt in die Judoabteilung nach dem 01.August ist der halbe Spartenbeitrag zu zahlen.
§2 Abmeldung vom Judo
Die Abmeldung aus der Judoabteilung muss bis spätestens 30.November schriftlich per E-Mail an judo@tsv-rosstal.de mitgeteilt werden.
Bei nicht fristgerechter Mitteilung der Abmeldung ist trotzdem der Spartenbeitrag für das folgende Jahr zu zahlen. Z.B. Abmeldung Mitte Dezember 2025 à Spartenbeitrag 2026 ist zu zahlen
§3 Graduierungskosten
Die Graduierungskosten beinhalten Urkunde, Graduierungsmarke und Gürtel. Bei der Graduierung zum weiß-gelben Gürtel (8.Kyu) kommen die Kosten für Judopass und Stickerbuch dazu.
Die Kosten werden immer den aktuellen Preisen angepasst und können dem Dokument „Kosten Graduierung“ entnommen werden.
§4 Inkrafttreten
Die Finanz-Ordnung wurde von den Mitgliedern am 27.02.2025 einstimmig beschlossen und somit in Kraft gesetzt.
Die Vorstandsvorsitzenden des TSV Roßtals wurden im Vorfeld hierrüber informiert und äußerten keine Bedenken.
