Entfall der verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen können die bisherigen Regelungen wie 2G, 3G, Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen wieder entfallen.

Stattdessen gibt es nur noch „Allgemeine Verhaltensempfehlungen“, nach denen Jeder angehalten wird, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. Außerdem wird empfohlen, in geschlossenen Räumlichkeiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.

Wir bitten dennoch alle Handballerinnen und Handballer, sowie unsere Zuschauer und Besucher die „Allgemeinen Verhaltensempfehlungen“ nach Möglichkeit zu beachten.

Personen mit Krankheitssymptomen sollten aus gegenseitiger Rücksichtnahme nicht am Sportbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer/Gast den Handballspielen beiwohnen.

Bleibt weiterhin gesund.