Hygienekonzept

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Entfall der verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen

Am 03.04.2022 ist die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

In dieser Verordnung sind für den Sportbetrieb keine besonderen Corona-Schutzmaßnahmen mehr enthalten.

Stattdessen gibt es nur noch „Allgemeine Verhaltensempfehlungen“, nach denen Jeder angehalten wird, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. Außerdem wird empfohlen, in geschlossenen Räumlichkeiten eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen und auf ausreichende Belüftung zu achten.

Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen können die bisherigen Regelungen wie 2G, 3G, Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen wieder entfallen.

Wir bitten dennoch alle Sportlerinnen und Sportler, sowie unsere Zuschauer und Besucher die „Allgemeinen Verhaltensempfehlungen“ nach Möglichkeit zu beachten.

Insbesondere sollten auch weiterhin Personen mit Krankheitssymptomen aus gegenseitiger Rücksichtnahme nicht am Sportbetrieb teilnehmen und auch das Sportgelände nicht betreten.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Die Vorstandschaft

Roßtal, 04.04.2022