Kategorie: TSV Roßtal

Corona-Maßnahmen an der Jahreshauptversammlung (Gesamtverein)

Die Jahreshauptversammlung am 30.04.2022 (Gesamtverein) findet in einer Hälfte der Ballsporthalle statt. Dort kann ein Abstand >1,5m durch eine entsprechende Bestuhlung sicher eingehalten werden. Aufgrund des Abstandes und des hohen Raumvolumens kann auf das Tragen von  Mund-Nasenschutz-Masken verzichtet werden. Konrad Wick (Corona-Beauftragter TSV Roßtal)  

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Einführung von 2 G +

Seit dem 24.11.21 gilt die neue 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Für Sportstätten bedeutet diese die Einführung von 2G + (geimpft, genesen und getestet) für alle Erwachsenen. Die Details sind im aktualisierten Hygienekonzept zu finden. Wir bitten alle um Verständnis, dass bei jedem Zutritt zu den Sportstätten des TSV Roßtal die aktuellen Nachweise mitzuführen sind. Die Übungsleiter/-innen […]

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Gutscheine für Mitgliedschaften von Grundschulkindern in Sportvereinen

Das Bayerische Innenministerium hat einen Gutschein in Höhe von 30,- € als Zuschuss für Neueintritte von Grundschulkindern (1. – 4. Klasse) in Sportvereine aufgelegt und über die Schulen verteilen lassen. Dieser Gutschein gilt ausdrücklich nicht für bestehende Mitgliedschaften und hat eine Gültigkeitsdauer von September 2021 – September 2022. Um den Gutschein in Anspruch nehmen zu […]

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Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“

Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“ nach der neuesten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab einer Inzidenz > 35 die sogenannte „3-G-Regel“ für Innenräume. Diese Änderung ist ausschließlich für den Sportbetrieb in den Hallen relevant, der Sportbetrieb unter freiem Himmel ist davon nicht betroffen. Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert und um den Punkt zu „Testnachweisen“ ergänzt, […]

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Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“

Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“ nach der neuesten 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab einer Inzidenz > 35 die sogenannte „3-G-Regel“ für Innenräume. Diese Änderung ist ausschließlich für den Sportbetrieb in den Hallen relevant, der Sportbetrieb unter freiem Himmel ist davon nicht betroffen. Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert und um den Punkt zu „Testnachweisen“ ergänzt, […]

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