Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“
nach der neuesten 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab
einer Inzidenz > 35 die sogenannte „3-G-Regel“ für Innenräume.
Diese Änderung ist ausschließlich für den Sportbetrieb in den Hallen relevant,
der Sportbetrieb unter freiem Himmel ist davon nicht betroffen.
Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert und um den Punkt zu
„Testnachweisen“ ergänzt, in dem die verschiedenen Möglichkeiten und Ausnahmen
aufgelistet sind. Insbesondere sieht der „§4 Testnachweis“ der
Verordnung auch die Möglichkeit eines „Selbsttests“ unter Aufsicht vor, der
höchstens 24 Stunden vorher durchgeführt wurde.
Für eine Bescheinigung eines „unter Aufsicht“ durchgeführten Selbsttests steht ein Formular unter „Service-Point – Downloads“ zur Verfügung. Die Aufsicht soll im Auftrag des
TSV Rosstal durch ein Vereinsmitglied erfolgen und bestätigt werden.
Dies gilt ab dem Zeitpunkt an dem die Inzidenz im Landkreis Fürth „offiziell“
über 35 liegt. Aus heutiger Sicht ist damit Anfang September noch vor dem
Schulanfang zu rechnen.
Entgegen bisheriger Informationen sind Schüler auch in den Ferien von der
Nachweispflicht befreit, auch wenn sie nicht getestet sind.
Die Kontrolle der Nachweise soll durch die Übungsleiter erfolgen. Eine
Dokumentation ist derzeit nicht vorgeschrieben und es sollen auch keine
Testnachweise abgegeben werden.
Euer
Corona-Beauftragter
Konrad Wick