Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“

Aktualisierung des Hygienekonzeptes, Umsetzung der „3-G-Regel“

nach der neuesten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab
einer Inzidenz > 35 die sogenannte „3-G-Regel“ für Innenräume.

Diese Änderung ist ausschließlich für den Sportbetrieb in den Hallen relevant,
der Sportbetrieb unter freiem Himmel ist davon nicht betroffen.

Das Hygienekonzept wurde entsprechend aktualisiert und um den Punkt zu
„Testnachweisen“ ergänzt, in dem die verschiedenen Möglichkeiten und Ausnahmen
aufgelistet sind. Insbesondere sieht der „§4 Testnachweis“ der
Verordnung auch die Möglichkeit eines „Selbsttests“ unter Aufsicht vor, der
höchstens 24 Stunden vorher durchgeführt wurde.

Für eine Bescheinigung eines „unter Aufsicht“ durchgeführten Selbsttests steht ein
Formular unter „Downloads“ zur Verfügung. Die Aufsicht soll im Auftrag des
TSV Roßtal durch ein Vereinsmitglied erfolgen und bestätigt werden.

Da im Landkreis Fürth der Inzidenzwert bereits einige Tage über 35 liegt,
greift die 3-G-Regel für jeden Aktivität in den Sporthallen.

Entgegen bisheriger Informationen sind Schüler auch in den Ferien von der
Nachweispflicht befreit, auch wenn sie nicht getestet sind.

Die Kontrolle der Nachweise soll durch die Übungsleiter erfolgen. Eine
Dokumentation ist derzeit nicht vorgeschrieben und es sollen auch keine
Testnachweise abgegeben werden.

Euer

Corona-Beauftragter

Konrad Wick